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Tippgeberprovision


Bekannte, Verwandte, Nachbarn oder Vermieter haben Ihnen von Verkaufsplänen ihres Hauses, ihrer Wohnung, Ihres Grundstückes, einer land- oder forstwirtschaftlichen Liegenschaft erzählt? Erzählen Sie mir davon! Denn kommt es durch Ihren „Tipp“ zu einer erfolgreichen Vermittlung von BEST LIVING Immobilien, so erhalten Sie eine Immobilien-Tippgeber-Provision also einen Anteil in Höhe von 10% der in Rechnung gestellten Netto-Provision.

Voraussetzungen für eine Tippgeberprovision:

  • der anstehende Verkauf bzw. die anstehende Vermietung der Immobilie ist BEST LIVING noch unbekannt
  • die Immobilie wird noch nicht öffentlich zur Vermittlung angeboten (zB. im Internet, in der Zeitung, mit Hilfe von Verkaufsschildern oder anderen Vermarktungsmaßnahmen)
  • Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers der betreffenden Immobilie (sonst können Sie als Tippgeber mit dem Eigentümer der Immobilie bekannt, vielleicht befreundet oder sogar verwandt sein).

Sobald ich Ihren Tipp erhalten habe, nehme ich Kontakt zum Eigentümer der Immobilie auf – wenn Sie möchten, behandele ich Ihren Tipp gerne auch diskret und gebe meine Quelle nicht bekannt. Wenn mich dann der Eigentümer mit der Vermittlung beauftragt, beginne ich sofort mit der Vermarktung. Bei erfolgreicher Vermittlung durch mich, erhalten Sie dann als “Dankeschön” umgehend Ihre Tippgeber-Provision abzugsfrei ausbezahlt.

Die oben genannte Tippgeber-Provision gilt auch, wenn Sie mir einen Käufer für eine von mir angebotene Immobilie nennen.

Wenn Sie einen Tipp über die Vermittlung einer Immobilie abgeben möchten, kontaktieren Sie mich bitte gerne jederzeit.

Bsp.: EDIORG Software GmbH
Bsp.: Deggendorfstrasse 2, 4030 Linz